Unterstützung für Pflegebedürftige –
Entlastung für Angehörige
Die stundenweise Verhinderungspflege der Pflegeversicherung macht es möglich.
Neuerungen ab 01. Jan. 2025
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die bereits seit mindestens sechs Monaten versorgt werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann um bis zu 843 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege auf maximal 2.528 Euro pro Kalenderjahr aufgestockt werden.
Ab 1. Juli 2025 werden grundlegende Vereinfachungen für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 vorgenommen. Die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege (1.685 Euro) und der Kurzzeitpflege (1.854 Euro) werden zu einem Gemeinsamen Jahres-betrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, den die Pflegebedürftigen nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt dann bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.
Nutzen Sie diese Möglichkeit !
Bei einer Beauftragung meiner Dienste stelle ich am Monatsende auf Basis des mitge-führten Leistungsnachweises eine Rechnung, die im Voraus zu begleichen ist. Diese Rechnung können Sie bei einem Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse einreichen und um Erstattung des Betrages bitten.
Mein aktueller Stundenlohn beträgt 16 Euro, zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale, die abhängig von der Entfernung zum Einsatzort berechnet wird. Bei Alltagsbegleitungen fallen zusätzlich Kosten für gefahrene Kilometer während des Einsatzes an.