Unterstützung für Pflegebedürftige –
Entlastung für Angehörige
Die stundenweise Verhinderungspflege der Pflegeversicherung macht es möglich.
Ab dem Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, die bereits 6 Monate gepflegt werden, Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro im Jahr. Dieser Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit !
Am Monatsende wird von mir aufgrund eines mitgeführten Leistungsnachweises eine Rechnung gestellt, die Sie im Voraus begleichen müssen. Bei Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege reichen Sie diese Rechnung(en) bei ihrer Pflegeversicherung ein und bitten um Erstattung des Betrages bzw. der Beträge.
Mein Stundenlohn beträgt zur Zeit 16 Euro plus einer Fahrtkostenpauschale, die sich nach der Entfernung des Einsatzortes richtet. Bei einer Alltagsbegleitung werden noch die zusätzlichen gefahrenen Kilometer im Rahmen des Einsatzes berechnet.